Zusätzliche Person: Bei Übersteigung der vorgesehenen Personenzahl in den Häusern, wird für die zusätzliche Person, unabhäging vom Alter und von der Belegung eines Schlafplatzes, der folgende Aufpreis verlangt: 10 in der Nebensaison, 15 in der Zwischensaison und 20 in der Hauptsaison.